Durch eine Auflösung des Bundestages nach Art. 63 des Grundgesetzes (im Falle des vorzeitigen Amtsverlustes der Bundeskanzlerin und des Scheiterns der nachfolgenden Bundeskanzlerwahl) oder nach Art. 68 (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Bundestages nach einer verlorenen Vertrauensfrage der Bundeskanzlerin) könnte die Wahl vorgezogen werden.
Landtagswahl Brandenburg 27. September 2009
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