Dienstag: Zweiter Feldbefreier tritt Haft an!
Der erste Feldbefreier, Bio-Imker Micha Grolm, sitzt bereits seit dem 27. August im Gefängnis Goldlauter (Suhl). Sein Vergehen: Zertreten von MON810-Mais, der zu dem Zeitpunkt schon verboten war. Am Dienstag, den 22. September, muss der zweite Feldbefreier seine Haftstrafe in der Justizvollzugsansta<wbr></wbr>lt Kassel 1 (Theodor-Fliedner-<wbr></wbr>Straße 12) antreten.
Christian Pratz, Biolandwirt und Student in Witzenhausen, hat ebenfalls gentechnik veränderte Maispflanzen ausgerissen. Sein Haftantritt soll von einer Demonstration begleitet sein. Sie führt ab 11 Uhr einmal um den Kasseler Gefängniskomplex von JVA Kassel 2 ("Sozialtherapeutis<wbr></wbr>che Anstalt", Windmühlenstraß<wbr></wbr>e 35) zur JVA Kassel 1. Begleitet wird das ganze von einigen Musikerinnen und einer Buchvorstellung von Hanna Poddig ("Radikal mutig").
**** Termin: 22.9., 11 Uhr ****
Demonstration um die Kasseler Gefängnisse zum Haftantritt eines Feldbefreiers und Gentechnikgegners
30.9.: Zweite Instanz um Gießener Feldbefreiung soll zu Ende gehen - wieder Abschreckungsurteil<wbr></wbr>?
Am Mittwoch, den 30.9., soll dann der Prozess gegen zwei Feldbefreier zum Ende geführt werden, der schon in der ersten Instanz als der Prozess erkennbar war, mit dem der Staat ein Exempel gegen zivilen Ungehorsam statuieren wollte. Ein halbes Jahr Haft ohne Bewährung verhängte der Richter gegen zwei Aktivisten, die gentechnisch veränderte Gerste beschädigt hatten. Dass das Feld per Sofortvollzug durchgesetzt war, beim Förder- und beim Genehmigungsantrag mit falschen Angaben Gelder und Bescheide ergaunert wurden, die Sicherheitsbestimmu<wbr></wbr>ngen nicht eingehalten und ein fachlich völlig unqualifizierte, zudem dem Versuchsleiter unterstellter Sicherheitskontroll<wbr></wbr>eur beauftragt war, interessierte den Richter nicht. Ganz im Gegenteil: Fragen zur Gentechnik und zum beschädigten Feld verbot er und entschied dann sogar, lieber ohne den nachfragenden Angeklagten zu verhandeln. Der musste draußen vor der Tür bleiben. Eine Rechtsgrundlage dafür fehlte völlig.
Nun nähert sich das Ende der zweiten Instanz. Der jetzige Richter müsste bei ähnlich skandalösen Rechtsbrüchen eine Revision fürchten. Daher verlief der Prozess (bisher sechs Verhandlungstage seit dem 15. Juli) intensiver und entspannter als das erste Verfahren. Doch das hat sich gewandelt. Gericht und Staatsanwaltschaft befanden, dass eine Frist zu Antragsstellung zu beschließen sei und lehnten dann die ersten 78 Beweisanträge pauschal als "bedeutungslos" ab - erkennbar, ohne sie überhaupt alle gelesen zu haben. Die gleichzeitige massive Polizeibewachung zeigte, dass wieder ein hartes Urteil geplant war. Dieses soll, darauf deutet alles hin, nun am 30.9. (Beginn: 14 Uhr am Landgericht Gießen) gesprochen werden. Den Angeklagten bliebe dann nur noch die Revision oder eine eventuelle verfassungsrechtlic<wbr></wbr>he Überprüfung der Tatsache, dass ihnen in beiden Instanzen das wirksame Stellen von Beweisanträgen verwehrt wurde.
**** Termin: 30.9., 12 Uhr ****
Demonstration durch die Stadt Gießen gegen die Agrogentechnik und deren Unterstützung durch Polizei, Justiz und Behörden
Anschließend (14 Uhr): Strafprozess mit wahrscheinlicher Urteilsverkündigung im Landgericht (Ostanlage, Raum 15)
Die Kritik zum Schweigen bringen: Justiz als Schutz der Gentechnik-Seilscha<wbr></wbr>ften
Seit Jahren laufen Strafprozesse, um direkte Aktionen und zivilen Ungehorsam gegen die Felder mit gentechnisch manipulierten Pflanzen einzuschüchtern. In allen Prozessen haben bislang die RichterInnen die Prüfung der Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes (§ 34 Strafgesetzbuch) verweigert. Sie tun das mit gutem Grund: Angesichts der Verflechtungen zwischen Industrie, Forschung und Behörden in der Gentechnik gibt es keine unabhängigen Genehmigungs- und Überwachungsverfahre<wbr></wbr>n. Eine andere Möglichkeit, die Gefahren der Gentechnik abzuwenden, bleibt daher nicht. Bereits in drei Fällen haben Richter Angeklagte, die diesen Paragraphen zum Gegenstand des Verfahrens machen wollten, aus dem Gerichtssaal entfernen lassen. Unangenehme Fragen wurden verboten, entsprechende Beweisanträge zu Hunderten als "ohne Bedeutung" zurückgewiesen. Die Justiz schützt die Anwendung der Gentechnik und der hinter ihnen stehenden Konzerne. Eingereichte Strafanzeigen z.B. wegen gefälschter Förder- und Genehmigungsanträ<wbr></wbr>ge bei Genversuchen werden aus gleichem Grund nicht verfolgt.
Stattdessen hat das Landgericht Saarbrücken jetzt auf Antrag zweier führender Köpfe im Geflecht von Gentechnikfirmen, -kontrolle und Lobbyarbeit einem Kritiker ohne vorherige Prüfung der Sachlage einen Maulkorb verhängt. Er darf die präzise nachgewiesenen Seilschaften zwischen Überwachung, finanzieller Förderung und Anwendung der Gentechnik nicht mehr öffentlich benennen. Die Information sind noch erreichbar über die Internetseiten www.biotech-<wbr></wbr>seilschaften.<wbr></wbr>de.vu und die Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkei<wbr></wbr>t".
****Termin für das Verfahren um den Maulkorb zu Gentechnik-Seilscha<wbr></wbr>ften: Wird noch bekanntgegeben*<wbr></wbr>***
Mehr Informationen:
- Die Broschüre zu Gentechnik-Seilscha<wbr></wbr>ften: www.projektwerkstat<wbr></wbr>t.de/gen/<wbr></wbr>filz/brosch.<wbr></wbr>pdf
- Infoseite zum Gießener Feldbefreiungsproze<wbr></wbr>ss: www.projektwerkstat<wbr></wbr>t.de/gen/<wbr></wbr>prozess.htm
- Informationen zu weiteren Inhaftierungen: www.gendreck-<wbr></wbr>weg.de
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Projektwerkstatt Saasen, 06401/90328-<wbr></wbr>3, Fax -5, unterwegs 0152-29990199
Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-<wbr></wbr>Saasen (20 km östlich Giessen)
www.projektwerkstat<wbr></wbr>t.de/saasen <[email protected]<wbr></wbr>tatt.de>
Tagungshaus: www.projektwerkstat<wbr></wbr>t.de/seminarhaus
Politische Werkstätten ++ Direct-Action-<wbr></wbr>Plattform
Archive und Bibliotheken: www.projektwerkstat<wbr></wbr>t.de/kabrack
Sachspenden gesucht: www.projektwerkstat<wbr></wbr>t.de/gesucht
ReferentInnenangebo<wbr></wbr>te: www.vortragsangebot<wbr></wbr>e.de.vu
Materialversand: www.aktionsversand.<wbr></wbr>de.vu
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