Moment mal! - Wie bekomme ich mein Studium in den Griff?!

Studium im Griff?

Hast du dein Studium im Griff oder
hat dein Studium dich im Griff - das ist hier die Frage!

Viele Studiengenoss_innen machen in letzter Zeit einen recht gehetzten Eindruck, dies hat sicher maßgeblich mit den Umständen des Bachelor-/Mastersystems zu tun. Doch wie sehen diese Umstände eigentlich genau aus, was also darf die Hochschule von Studierenden abverlangen und was macht fälschlicher Weise das Studium so stressig, obwohl keine Not besteht?!

Hier Hintergründe und Tatsachen zu verschiedenen Begriffen aus deinem Studium - auf dass Gerüchte und Halbwahrheiten, die sich darum ranken, bald durch deinen glasklaren Durchblick der Vergangenheit angehören mögen... 

A ... wie Auswahlverfahren  
A ... wie Anwesenheitspflicht  
A ... wie Anwesenheitskontrolle  
B ... wie BAföG / Formblatt 5  
H ... wie Hoher Workload  
K ... wie Krankheit bei Prüfung  
M ... wie Maluspunkte  
T ... wie Teilzeitstudium NEU !  
P/T ... wie Plagiat/Täuschungsversuch  
R ... wie Regelstudienzeit  
V ... wie Vertrauensschutz  
Z ... wie Zwangsberatung/Auflagen  
Z ... wie Zu Guter Letzt, Kontakte und mehr Infos...   

Diese Liste soll noch weiter ausgebaut und immer aktuell gehalten werden.

 ABC DER WIDRIGKEITEN

Das unvollständige ABC der studienbegleitenden Widrigkeiten

Tobias Roßmann (Quelle: HU-Studikalender 2011_12)
Dürfen wir uns kurz vorstellen? Wir sind das Referat für Lehre und Studium des Referent_innenrates der HU. Wir haben eine Obersicht über die bekanntesten Hindernisse erstellt, die Euch während eines Studierendenlebens so unter kommen können. Diese erstrecken sich von »A« wie »Auswahlverfahren« bis »Z« wie »Zwangsberatung«. Da dieses Frühjahr das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) deutlich zu Ungunsten der Studierenden verändert wurde, die HU eine neue Verfassung bekommen soll in der sämtliche Mitbestimmungsrechte wohl ad acta gelegt werden, sowie neue Grundordnungen sowie Zugangs- und Zulassungssatzungen für alle Hochschulen ausgearbeitet werden, durch welche das Studieren nicht zwangsläufig unbürokratischer wird, dachten wir, es ist Zeit das"ABC zu aktualisieren".

Wir sind auch weiterhin »zuversichtlich« eventuell fehlende Buchstaben in den nächsten Jahren ergänzen zu müssen. Wichtig ist vor allem, grundlegende Rechte zu kennen, um im Zweifelsfall adäquat mit einer schwierigen Situation umgehen zu können. Solltet Ihr weitergehende Fragen haben, empfiehlt es sich, beim Referat für Lehre und Studium des Referent_innenrates oder bei euren ASten vor Ort vorbei zu schauen. Die Sprechzeiten findet ihr auf  www.refrat.de/lust .
Die Texte sind zwar immer wieder mit Beispielen aus der HU gespickt, jedoch lassen sich die Informationen grundsätzlich auch auf andere Hochschulen beziehen. Um Euch umfassend beraten zu können haben die ASten/der Referent_innenRat eine kostenlose Rechtsberatung für Hochschul- und Prüfungsrecht. Nur dort könnt Ihr rechtsverbindliche und kostenlose Auskünfte erhalten. Dieser Text ist lediglich eine kleine Einführung in das Thema.

A ... wie Auswahlverfahren

Am besten beginnt man wohl solch eine Zusammenstellung mit dem Auswahlverfahren. Aber nicht nur, weil es mit »A« anfängt, sondern weil es zu Beginn bzw. eigentlich noch vor Beginn des Studiums steht. Gut, es klingt erst mal nicht plausibel, von einer Hürde zu sprechen. Das Auswahlverfahren soll es trotz schlechterem Abitur ermöglichen, an einen Studienplatz zu kommen, da hier nicht nur die Abinote, sondern auch bereits gesammelte Berufserfahrung eingebracht werden kann, so zumindest die Propaganda der Hochschulen. Pustekuchen! Seit 2005 werden die Studienplätze nicht mehr zu gleichen Teilen nach Abischnitt und Wartezeit vergeben, sondern die Hochschulen haben vom SPD/Die Linke-Senat das Instrument des »Hochschuleigenen Auswahlverfahrens« hinzu bekommen. Sie dürfen seitdem 60% der Studienanfänger_innen selber auswählen, was in der Regel eine Auswahl nach Abiturnote bedeutet, da die praktische Erfahrung der Bewerbe_innen meist nur mit 10% im Auswahlverfahren zu Buche schlägt und somit faktisch wertlos ist. Nur wer den NC um eine oder zwei Stellen hinter dem Komma verpasst hat, kann hier punkten. Bei den derzeitigen NCs von durchschnittlich 1,7 sicherlich nicht viel versprechend. Das »Hochschuleigene Auswahlverfahren« ist auch für den rapiden Anstieg der Wartezeit verantwortlich. Bis 2006 wurden noch 50% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben, jetzt sind es nur noch 20%. Diese künstliche Verknappung führt dazu, dass fast jedes Fach mittlerweile eine Wartezeit von neun bis zehn Semestern aufweist. Wer kann es sich leisten, solange auf einen Studienplatz zu warten? Ein ganz besonderes Extra ist das Auswahlgespräch. Wer denkt, hier punkten zu können, dem_der sei gleich der Zahn gezogen. Zu diesem werden nur Leute eingeladen, die über eine halbwegs akzeptable Abiturnote - also unter 2,0 -verfügen. Anders ist es nicht zu erklären, warum selbst ausgebildete Krankenschwestern_pfleger oder ausgebildete Chemielaborant_innen in den jeweiligen Fächern nicht zum Gespräch eingeladen worden sind.

A ... wie Anwesenheitspflicht

Die Anwesenheitspflicht, nicht zu verwechseln mit der Anwesenheitskontrolle, bezeichnet die Pflicht von Studierenden an einer Veranstaltung teilzunehmen. An der HU beträgt sie 75%, an der FU 85%. Geht man von 15 Sitzungen pro Semester aus, ist ein Fernbleiben drei Mal (HU) bzw. zwei Mal (FU) folgenlos möglich. Sollte es im Wintersemester 16 Sitzungen geben, kann man an der HU sogar viermal fehlen, während es an der FU bei zwei folgenlosen Fehlzeiten bleibt. In diesen Fällen dürfen keine (!) zusätzlich anzufertigenden Arbeiten verlangt werden. Durch den Nachteilsausgleich kann aus bestimmten Gründen (Kinder, chronische Krankheit usw.) die für den Scheinerwerb notwendige Anwesenheitszeit weiter reduziert werden (alle Hochschulen!), wenn im Gegenzug anderweitige Arbeiten erbracht werden. Leider fand der Vorstoß der Studierenden der Offenen Linken (OL) und der Liste unabhängiger Studierender (LuSt) im Akademischen Senat (AS) der HU, die auch Erwerbsarbeit unter diese Regelung fassen sollte -   dank (HU-)präsidialer Intervention - keinen Eingang!

A ... wie Anwesenheitskontrolle

Als Anwesenheitskontrolle, nicht zu verwechseln mit der Anwesenheitspflicht, werden Instrumente bezeichnet, mit denen die Anwesenheitspflicht kontrolliert werden kann. Das wichtigste vorneweg. Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche die Universitäten bzw. Hochschulen dazu verpflichtet, die Anwesenheit zu kontrollieren. Auch die in diesem Zusammenhang oft zitierte Bolognavereinbarung verlangt mit keinem Wort derartige Praktiken.

 An der HU war es 2006 vielmehr der ausdrückliche Wunsch der mehrheitlich mit Protessor_innen besetzten Gremien, dass eine rechtliche Grundlage für Anwesenheitskontrollen an der HU eingeführt wird. Mit Beginn des Wintersemesters 2010/2011 sind die Anwesenheitskontrollen jedoch wieder durch Beschluss des AS an der HU abgeschafft. Das bedeutet, dass auch keine Anwesenheitsersatzleistungen wie Klausuren u.a, durchgeführt werden dürfen, wenn sie nicht in den Modulbeschreibungen als Studien- oder Prüfungsleistung deklariert sind und mit den zu vergebenden Studienpunkten übereinstimmen. Jedoch wird diese Regelung vom Präsidium der HU nicht umgesetzt. So konnten am Institut für Geschichtswissenschaften - trotz mehrfacher Beschwerden von Studierenden - in den vergangenen drei Semestern in den Vorlesungen sogenannte "Anwesenheitsklausuren" geschrieben werden, um die Anwesenheit zu überprüfen. Mittlerweile hat das Institut seine Modulbeschreibungen mit Zustimmung eines Fachschaftsvertreters der Geschichte dahingehend geändert, dass jetzt eine Hausarbeit und zusätzlich eine Klausur geschrieben werden müssen, Kurz zuvor hatte selbst die konservative Hochschulrektorenkonferenz (sic!) wieder einmal darauf hingewiesen, dass Belastungen der Studierenden durch Mehrfachprüfungen zu vermeiden sind.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Anwesenheitskontrollen dem Datenschutz widersprechen. Niemanden geht es etwas an, ob und bei welcher Sitzung Ihr da gewesen seid. Wir sind der Meinung, dass, sobald die Modulabschlussprüfung bestanden ist, man wohl ausreichend oft da war, um den Stoff zu verinnerlichen. Ob an Eurer Hochschule eine Regelung zur Anwesenheitskontrolle existiert, erfahrt Ihr bei Eurem AStA.

Außerdem sind Anwesenheitskontrollen sozial selektiv. Gelingt es jemanden aus z.B. erwerbstechnischen Gründen nicht, die vollen 75% (85% FU) anwesend zu sein, ist das Modul gestorben und das Studium verlängert sich in der Regel automatisch, was weitere Repressionen nach sich ziehen kann.
Zwangsberatung BAföG

B ... wie BAföG / Formblatt 5

Die Anfang der 1990er beschlossene BAföG-Novelle führte die Verknüpfung von Studienfortschritt und geldwerter Forderung ein. Überprüft wird dieser Fortschritt anhand des Formblatts 5. Dort muss mit Erreichen des fünften Fachsemesters dem BAföG-Amt Bericht über den Leistungsfortschritt erstattet werden. Entsprechen die Leistungen nicht dem von der Uni vorgegebenen Studienverlaufsplan, geht der BAföG-Anspruch verloren. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei der die Vorlage des Formblatts ein, zwei oder mehr Semester später erfolgen kann. Nur ein Beispiel ist das Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung. Weiterhin gibt es auch Möglichkeiten, die Förderungshöchstdauer auszubauen. Da die Materie recht komplex ist, sei allen Interessierten für weitere Infos das Merkblatt "Formblatt 5" der Sozialberatung des Referent_innenrates (HU) ans Herz gelegt. Oder Ihr geht zu den studentischen BAföG-Beratungen, welche jeder AStA anbietet.

H ... wie Hoher Workload

Viele Fächer an den Hochschulen kranken an einem unrealistisch hohen Workload. Das hat nicht zuletzt die Studierbarkeitsstudie der Offenen Linken und Liste unabhängiger Studierender ( www.studierbarkeit.de ) ergeben, sondern wird auch jedes Jahr auf Neues von diversen Studien, wie z.B. der Sozialerhebung des Studentenwerks oder dem HIS bestätigt. Als Folge verlängert sich die Studienzeit teilweise erheblich, was wiederum dazu führt, dass die Hochschule dank der leistungsbezogenen Mittelvergabe weniger Geld bekommt. Nichtsdestotrotz gibt es bis heute keine oder nur kleine Reduktionen des Arbeitsaufwands. Der Workload bemisst sich nach sog. Studienpunkten, wobei ein Studienpunkt 30 Zeitstunden beinhaltet. Folglich darf - oder besser gesagt »dürfte« - der Arbeitsaufwand die für eine Veranstaltung veranschlagten Studienpunkte nicht überschreiten, Um selbst zu überprüfen, ob der Workload korrekt in Eurem Studium berechnet wird, ist für zweistündige Veranstaltungen immer folgende Grundregel anzuwenden: Ein Punkt ist immer(!) für die Anwesenheit zu verwenden. Ein weiterer Punkt sollte immer für die nicht schriftliche Vor-und Nachbereitung (Lesen von Texten, Rekapitulieren der Veranstaltung usw.) vergeben werden. Alle weiteren Punkte stehen zur freien Verfügung der Lehrkräfte. Vorgaben, in welcher Zeit was erledigt werden soll, gibt es aller dings nicht. Und so vergibt eine Lehrkraft 30 Stunden für das Referat, die Andere nur 10. Es benötigt auch den gesunden Menschenverstand, um zu erkennen, dass eine 15-seitige Arbeit nicht mit zwei Studienpunkten zu bewältigen ist. Es empfiehlt sich grundsätzlich, die Studiendekan_innen und den jeweiligen AStA/Referent_innenrat über zu hohe Anforderungen zu informieren, im Zweifelsfall auch anonym. Zwar wurde im AS der HU auf Antrag der linken Studierendenvertreter_innen eine Forderung der studentischen Vollversammlung der HU verabschiedet, dass alle Studiengänge einer eingehenden Prüfung unterzogen werden sollen. Jedoch wurde schon wenige Tage später der Masterstudiengang Sportwissenschaften durchgepeitscht, bei dem vier bis sieben Hausarbeiten im ersten Semester geschrieben werden müssen. Punkte für Vor- und Nachbereitung gibt es indes nicht. Auch die Regelung des AS der HU, dass nur 25 Stunden Arbeit pro Studienpunkt geleistet werden müssen, wird schon wieder aktiv von den zuständigen Stellen in den Fakultäten und im Präsidium ignoriert. Statt dessen wird schwadroniert, dass viel zu viel auf diesem Gebiet getan wurde. Die realen Studienzeiten und Abbruchquoten sagen jedoch etwas anderes.

K ... wie Krankheit bei Prüfung

Während eine Erhebung von personenbezogenen Krankendaten in der Wirt­schaft im letzten Frühjahr zu allerlei Aufregung führte, wird diese Datensamm­lung an den Berliner Hochschulen teilweise bereits seit mehreren Semestern praktiziert. Wer an einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann, muss in vielen Fächern einen sog. Funktionsstörungsattest vorleqen. Dort wer­den zwar nicht die Art der Erkrankung, jedoch die dazugehörigen Symptome aufgeführt. Um dem Prüfungsausschuss auch alle Möglichkeiten der unrecht­mäßigen Überprüfung zu gewähren, ist auf vielen Vordrucken der Fächer gleich noch die Entbindung des medizinischen Personals von der Schweigepflicht vermerkt. Folglich kann der Prüfungsausschuss/büro ohne das Wissen der Betroffenen weitere Nachforschungen anstellen. Als Grund wird die angeblich hohe Anzahl von sog. »Gefälligkeitskrankschreibungen« vorgebracht. Konkrete Zahlen kann bis heute aber niemand vorweisen. Dabei ist das Mittel des Funkti­onsstörungsattestes absolut ungeeignet gegen derlei Dinge vorzugehen. Wenn Mediziner_innen eine Gefälligkeitskrankschreibung vornehmen, was hält sie davon ab, auch einen Funktionsstörungsattest dahingehend auszufüllen, dass die betreffende Person prüfungsunfähig ist? Richtig - gar nichts! Der AS der HU beschloss auf Antrag der Offenen Linken und der Liste unabhängiger Studie­render, im Beisein von etwa 100 Studierenden, eine Forderung des Bildungs­streiks, nämlich die Abschaffung derartiger Atteste. In der Tat scheint es so, als ob die Funktionsstörungsatteste an der HU weitgehend verschwunden sind und nur noch das Landesprüfungsamt Berlin auf diese datenschutzrechtswidrige Praxis besteht. Musstet Ihr bei einer Prüfung schon einmal ein derartiges Attest abgeben? Dann ist Euer AStA sicher interessiert.

M ... wie Maluspunkte

Einige Fächer der FU benutzen eine sog. Maluspunkteregelung und auch einige Fächer an der HU wollten bis vor Kurzem nicht auf das erfolgreiche Instrument der sozialen Selektion verzichten. Eine Maluspunkteregelung bedeutet, dass für unterschiedliche »Vergehen« sog. Maluspunkte vergeben werden. Punk­te werden dabei unter anderem für das Nichtablegen einer Prüfung in einem bestimmten Zeitraum, Nichtbestehen oder Überschreiten der Regelstudienzeit usw. vergeben. Ist eine bestimmte Anzahl erreicht, wird die betreffende Person zwangsexmatrikuliert. Wichtig ist, gegen jeden Maluspunkt Widerspruch beim
Prüfungsausschuss einzulegen. Das Verwaltungsgericht Berlin hält Maluspunk­te im Übrigen für rechtswidrig! Trotzdem werden munter weiter Maluspunkte vergeben. Der AStA-FU sucht Kläger_innen gegen derartiges Gebaren. Solange es kein rechtsverbindliches Urteil gibt, werden die Maluspunkte weder aus den feuchten Träumen der Ordnungsfanatiker_innen, noch aus den Studienordnun­gen verschwinden. Mittlerweile hat der Akkreditierungsrat im Handumdrehen das geschafft, was jahrelange Argumentation der Studierenden in den Gremien der Hochschulen nicht vermochte. Maluspunkte verschwinden dank Auflagen der Akkreditierungsagenturen Schritt für Schritt aus den Ordnungen. Allerdings führen z.B. die Fächer an der HU teilweise weiterhin die Maluspunktelisten.

T ... wie Teilzeitstudium  - Infos vom TU AStA

Artikel unter: http://asta.tu-berlin.de/aktuelles/teilzeitstudium-antragsfrist-30-septe...

Wie ihr in diesem Artikel lesen könnt, gibt es seit SoSe 2013 dank engagierter Studierender nun endlich auch an der TU die Möglichkeit in Teilzeit zu studieren. Das heißt kurz gesagt, dass nur die Hälfte der regulären Leistungen erbrachen werden müssen/dürfen und sich die Regelstudienzeit verdoppelt.

Somit wird nun endlich berücksichtigt, dass Studierende neben ihrem Studium auch noch andere Sachen machen müssen oder wollen. Antragsberechtigt laut § 22 Abs. 4 des Beriner Hochschulgesetzt sind Studierende, die

- neben dem Studium arbeiten gehen
- ein Kind bis 10 Jahren betreuen
- Angehörige pflegen
- eine Behinderung haben
- schwanger sind
- hochschulpolitisch akitv sind oder
- sonstige schwerwiegende Gründe haben.
Teilzeitstudierende sind nicht Bäfog berechtigt, aber können ALG2 beziehen.

P/T ... wie Plagiat/Täuschungsversuch

Weitere schwierige Themen - nicht nur für ehemalige Verteidigungsminister und Europaabgeordnete - sind die Plagiate und Täuschungsversuche. Schwierig deshalb, weil niemand sie versteht. Insbesondere nicht diejenigen, die sie fest­ stellen sollen, nämlich die Lehrkräfte, Prüfungsämter und Prüfungsausschüs­se. Dementsprechend vage sind auch die Auskünfte, welche den Studierenden zum Thema gegeben werden. Wir wollen kurz auf die prägnantesten Merkmale rund um angebliche Betrugsversuche eingehen. Die Kenntnis darüber ist umso wichtiger, da seit dem vergangenen Jahr bereits der zweimalige Vorwurf ge­nügt, um exmatrikuliert werden zu können. Im Laufe unserer Arbeit sind uns viele absurde Anschuldigungen bekannt geworden und wir befürchten, dass die Dunkelziffer noch wesentlich höher liegt. Das zentrale Merkmal bei Plagiaten und Täuschungsversuchen ist die Beweispflicht, welche grundsätzlich bei den Hochschulen liegt. Sie muss Euch nachweisen, dass und welche unerlaubten Hilfsmittel Ihr benutzt haben sollt. Folglich ist es nicht möglich, dass ein un­bestimmter Verdacht von Seiten der Prüfenden ausreicht, um die Prüfung als - nicht bestanden - zu werten. Bei Hausarbeiten müssen die Stellen, bei denen Ihr über den Ursprung getäuscht haben sollt, angegeben werden. Wir wissen, wie absurd das klingt, weil es so selbstverständlich zu sein scheint. Leider sah dass das der Prüfungsausschuss einer Philosophischen Fakultät der HU anders und gab einer Lehrkraft recht, die bei einer Seminararbeit festgestellt haben wollte, dass diese teilweise irgendwie irgendwo abgeschrieben worden sein sollte, ohne eine betreffende Quelle anzugeben. Seit aus wissenschaft­lichen Hausarbeiten Modulabschlussprüfungen geworden sind, werden auch hier engere Maßstäbe für Plagiate angesetzt. Allerdings kann ein einmaliger Zitationsfehler keine Ungültigkeit der Prüfung nach sich ziehen, so wie es die Handreichung "Plagiate" des Sozialwissenschaftlichen Institutes der HU (zu fin­den auf deren Homepage) behauptet wird. Immerhin befinden wir uns an einer Hochschule, an der Studierende erst lernen und üben sollen, wissenschaftlich korrekt zu arbeiten. Auch der dort geforderte Zitationszwang für allgemeine Wortgruppen wie "Anstieg der Arbeitslosigkeit" statt "Zunahme der Arbeits­losigkeit" ist prüfungsrechtlich - gelinde gesagt - absoluter Schwachsinn! Wer während einer Prüfung mit einem unerlaubten Hilfsmittel erwischt wird, ist­ - ganz klar - durchgefallen. Erlaubte Hilfsmittel sind vor der Prüfung bekannt zu geben. Die Benutzung eines unerlaubten Hilfsmittels muss aber direkt vom Prüfenden angezeigt werden. Stunden, Tage oder gar Wochen später ist sie meist wirkungslos. Auch normale Studienleistungen (Referat, Protokoll, Thesenpapier usw.) sollen in den Katalog der ASSP der HU aufgenommen werden und somit bei mehrfachen Täuschungsversuchen mit der Zwangsexmatrikulation bedroht sein. Folglich solltet ihr sehr genau jede Abbildung u.ä. auf Eurem Thesenpapier zitieren. Ein Professor der Juristischen Fakultät, in dessen Buch sich gleich mehrere Seiten von derartigen "ungekennzeichneten Zitaten" wiederfanden, erhielt im Übrigen nur eine Rüge von der HU.

R ... wie Regelstudienzeit

Der Begriff der Regelstudienzeit stammt ursprünglich aus den 70er Jahren, als der Zugang zur Hochschule in Deutschland für breitere Schichten geöffnet wurde. Sie hatte ursprünglich eine Schutzfunktion für Studierende, damit die Hochschule aus Geld- und/oder Personalmangel nicht einfach verpflichtende Veranstaltungen gar nicht mehr oder nur noch in großen Zeitintervallen anbietet und sich so das Studium ohne Verschulden des Studierenden in die Länge zieht. Im Übrigen ist die Regelstudienzeit nicht zu verwechseln mit der "tatsäch­lichen Studienzeit". Sie gibt an, wie lange der Durchschnitt der Studierenden eines Faches für das Absolvieren des Studienganges braucht.
Mittlerweile stellen wir aus den Beratungen der Berliner ASten immer wieder fest, dass Studierende große Angst haben diese imaginäre Grenze zu über­schreiten, da sie die sofortige Exmatrikulation fürchten. Rechtlich gesehen ist die Regelstudienzeit (von BAföG und anderen Finanzierungssorgen einmal ab­gesehen) aber weiterhin nur eine Verpflichtung für die Hochschule, das Studi­um in der vorgegebenen Zeit zu ermöglichen. In der Regel gelingt ihr das eher selten, da verpflichtende Veranstaltungen parallel angeboten werden oder eine Kombination von Studienfächern zwischen Mitte und Adlershof oder Dahlem und Charlottenburg eben doch nicht so reibungslos klappt, wie man sich das bei den Planspielen so vorgestellt hatte.
Rechtlich gesehen gibt es derzeit keine Möglichkeit jemanden nur für das Überschreiten der Regelstudienzeit zu exmatrikulieren. Allerdings ist sie wirkmächtig, da sich an ihr Dinge wie die Ladung zur Zwangsberatung oder eben das Auslaufen des Vertrauensschutzes berechnen.

V ... wie Vertrauensschutz

Der Vertrauensschutz regelt, wie lange nach Einstellung eines Studienganges (momentan alle Magister und Diplomfächer) noch studiert werden darf. Eine gesetzliche Regelung über die Dauer des Vertrauensschutzes gibt es nicht. An der HU gilt ein zweisemestriger Schutz, der willkürlich vom Präsidium fest­gesetzt wurde. Verwaltungsgerichtliche Urteile lassen darauf schließen, dass diese zwei Semester viel zu kurz gegriffen sind. Allerdings gab die HU die Ma­xime aus, dass Jede_r zum Abschluss geführt werden solle, der_die das auch möchte. Das dieses Angebot mit Vorsicht zu genießen ist, zeigt dass bereits 2007 - lange vor Auslaufen der ersten Vertrauensschutzregelungen - vorsorg­lich die Zwangsexmatrikulalion für (Alt-)Studierende eingeführt wurde. Mittlerweile sollten in den Fächern Äquivalenzlisten erstellt werden, so dass Studierende der alten Studiengänge auch die fachlich und pädagogisch gleichen Veranstal­tungen des BA/MA-Angebotes nutzen können, um ihr Studium zu komplettie­ren. Rechtlich verbindlich ist das allerdings nicht. Und so wird wohl weiter um eine politische Lösung gestritten werden müssen. Grundsätzlich ist zu sagen, dass möglichst schnell das Grundstudium abgeschlossen werden sollte! Durch das neue BerlHG, mit welchem uns der rot-rote Senat beglückte, regelt §126, dass die Hochschulen ein Datum für das letzte Prüfungsangebot in auslaufen­den Studiengängen festsetzen können. Natürlich soll dabei auf die individuelle Situation von Studierenden eingegangen werden. Wie sehr auf diese individu­ellen Merkmale (nicht) eingegangen wird, zeigt immer wieder der Umgang der Hochschulen mit Zwangsexmatrikulationen, besonderen Prüfungsberatungen, Auflagen, Zusatzleistungen usw. Zwangsberatung

W ... wie Wehrpflicht

Ganz ehrlich, wir hätten nicht gedacht, dass wir einmal den Text zur Wehrpflicht dahingehend löschen können. Nun ist es aber passiert. Finanzkrisen haben eben auch etwas Gutes. Aber Vorsicht, die Wehrpflicht ist nur ausgesetzt, nicht abgeschafft.

Z ... wie Zwangsberatung/Auflagen

Die Zwangsberatung stellt eine effektive Kontrolle der Studienleistungen dar. Eingeführt wurde sie in den 90er Jahren vom SPD/CDU-Senat und wird bis heute unter ausdrücklicher Duldung und sogar Ausbau von SPD/Die Linke wei­tergeführt. Mit ihr sollen diejenigen Studierenden im persönlichen Gespräch an ihre Pflicht erinnert werden, immer schön nach dem vorgegebenen Studienver­laufsplan zu studieren. Wer bei Rückmeldung zum 7.Fachsemester noch keine Anmeldung zur Abschlussprüfung vorweisen kann, muss an einer "Beratung" teilnehmen. So jedenfalls will es § 27. ASSP. Dabei kann von einer wirklichen Beratung gar nicht die Rede sein. Die sog. Berater_innen sind nicht etwa be­sonders geschult, sondern die Lehrkräfte des jeweiligen Fachbereiches. Mit der Änderung der ASSP 2007 können auch Auflagen erteilt werden. Dabei muss auf die persönliche Lebenssituation des_der Angeklagten ...oh Verzeihung ... des_der zu "Beratenden" eingegangen werden. In der Regel geschieht dies flächendeckend NICHT! Meistens werden nur die Auflagen ohne Berücksichtigung der Lebenssituation verkündet, obwohl das genaue Gegenteil vorgeschrieben ist. Verwaltungsrechtlich ist es dabei mehr als fraglich, ob derartige Auflagen
tatsächlich bindenden Charakter haben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einmal die Überprüfung derartiger Auflagen abgelehnt, da sie keinen Verwal­tungsakt darstellen und folglich nicht bindend sind. Das Referat für Lehre und Studium hat begonnen, eine Liste mit Personen in den Fächern anzulegen, die auf eure Lebensrealität tatsächlich eingehen und deren Beratung nicht zwangsläufig zu Auflagen führt. Wir sind hier auf eure Mithilfe angewiesen. Meldet Euch, wenn Ihr gute oder schlechte Erfahrungen gesammelt habt. Der derzeit intern kursierende neue Gesetzentwurf des SPD/Die Linke-Senats sieht im Übrigen vor, die rechtlichen Möglichkeiten für eine Zwangsberatung massiv auszubauen.

Z ... wie Zu Guter Letzt

Viele dieser Widrigkeiten sind im Übrigen von den Hochschulen ohne gesetzli­che Notwendigkeit eingeführt worden. Wir kämpfen dagegen, da sie die soziale Auslese vieler (Noch-)Studierender und potentiell Studienwilliger deutlich befördern. Leider ist unsere politische Arbeit im Akademischen Senat nicht so oft von Erfolg gekrönt, da sich die gesellschaftlichen Realitäten wie Leistungsdruck und Konkurrenz auch auf die Hochschulen auswirken. Außerdem haben Studieren­de dank der gesetzlich verankerten professoralen Mehrheit nur einen Bruchteil der Stimmen. Nichtsdestotrotz hoffen wir, dass Euch die Informationen nützlich waren und ihr sie - ganz der herrschenden Logik folgend -gewinnbringend verwenden könnt.
Wenn Ihr Probleme mit einem der Punkte habt, dann meldet Euch bei uns. Wir arbeiten seit Jahren an den Themen und wissen noch den ein oder anderen Rat, der hier nicht aufgeführt werden konnte. Leider ist diese Liste der repressiven Maßnahmen sicher nicht abschließend und wir konnten nur auf die Häufigsten und Bekanntesten eingehen. Wenn euch noch etwas einfallt um diese Liste zu erweitern, dann her damit. Wir "freuen" uns immer, Neues zu lernen.

Mehr Infos, Kontakte & Unterstützung an deiner Hochschule

Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss / Studierendenvertretung) bietet an deiner Hochschule / Uni Beratungsangebote und Unterstützung rund um soziale & studienrechtliche Fragen an.
Hier Links für viele Hochschulen in Berlin und Brandenburg...

HU www.refrat.de

FU www.astafu.de

ASFH www.asta.asfh-berlin.de

TU www.asta.tu-berlin.de

UdK www.asta-udk-berlin.de

Beuth www.asta-bht.de

HTW  www.students-htw.de

KH-Weißensee  asta{at}kh-berlin.de

Uni Potsdam www.asta.uni-potsdam.de

FH Potsdam http://asta.fh-potsdam.de

HNEE www.hnee.de/asta